Ukrainesolidarität:Ukraine - Hilfe und Gebet
Ukraine- Erste Schritte in Bonn nach der Ankunft
Grundsätzlich: Aus der Ukraine Geflüchtete sind „save“. Sie sind nicht illegal. Sie müssen NICHT sofort auf Ämter rennen, wenn sie erstmal ausschlafen müssen.
Sie müssen KEINEN Asylantrag stellen!
1. Beim Bürgeramt der Stadt Bonn anmelden. Mit Termin über buergeramt@bonn.de, Tel. 776677. Die obligatorische „Wohnungsgeberbestätigung“ muss nicht zwingend vom Vermieter sein; es reicht die Bestätigung der Person, die in ihren 4 Wänden aufnimmt
2. Danach eine kurze Rückmeldung ans Ausländeramt Bonn, dass die Anmeldung nun erfolgt ist. Am besten mit:
3. Terminvereinbarung, um die Aufenthaltskarte zu beantragen. Mail: ukraine@bonn.de, Tel 776052 oder 776053
4. Zum Termin bitte Mitbringen:
- Foto (Es gibt einen Automaten im Amt/4 Euro)
- es werden Fingerabdrücke genommen und eine Unterschrift eingescannt
- Die Ausstellung der Karte dauert ca. 2 Wochen
- Für weitere Behördengänge wird aber direkt eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt
5. Gang bzw. Antrag per Mail zum/beim Amt für Wohnen und Soziales. Antrag auf Sozialhilfe nach §24. Anträge können vorab per Mail gesandt werden am besten gleich mit eingescannten Passdokumenten: asylblg@bonn.de