Datum:
9. Apr. 2022
Auf Grund der jüngsten liturgischen Bestimmungen des Erzbistums Köln vom 01.04.2022 informieren wie Sie darüber, dass wir den dort enthaltenen Empfehlungen folgen, d.h.
- Beibehaltung des Abstands von 1,5m zu anderen Haushalten
- Beibehaltung der Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen sowie bei Bewegung innerhalb der Kirche, am Sitzplatz und besonders beim Singen.
Eine entsprechende Übersicht hängt in den Schaukästen unserer Kirchen aus.